Malteser Hilfsdienst > Katastrophenschutz statt Wehr-/Zivildienst

Freistellung dienstpflichtiger Helfer vom Wehr- oder Zivildienst
katastrophenschutz_wehrdienst

Als anerkannte Hilfsorganisation wirkt der Malteser Hilfsdienst im Katastrophenschutz des Bundes und der Länder mit und kann, unter bestimmten Bedingungen, seinen wehr- oder zivildienstpflichtigen Helfern die Möglichkeit einer Verpflichtung zur Mitarbeit im Katastrophenschutz mit der Folge der Freistellung vom Wehr-/ Zivildienst anbieten.

Grundvoraussetzung für eine solche "Freistellung" ist eine persönliche Verpflichtung des Helfers, mindestens sechs Jahre in einer Einheit des Katastrophenschutzes der Malteser mitzuwirken. Während dieser Zeit muss der Helfer an allen angeordneten Dienstver-
anstaltungen einer Einsatzeinheit (Aus- und Fortbildungsveranstaltungen, Übungen, Einsätze) für den Katastrophenschutz teilnehmen.

Die Entscheidung über den Eintritt der Freistellung trifft die kommunal zuständige Katastrophenschutzbehörde nach Prüfung der jeweiligen Gegebenheiten.

Allgemeine Informationen zum Katastrophenschutz

Malteser in Deutschland

Datenschutz